Ein weiterer besonderer Schwerpunkt unserer Kanzleitätigkeit liegt im Bauträgerrecht.

Der Bauträgervertrag ist ein komplexer Vertrag, bei dem einem Erwerber üblicherweise die Errichtung und Übereignung einer Immobilie zugesagt wird.

Wir beraten Bauträger in allen Fragen des täglichen Geschäftes, z.B. bei:

  • dem Erwerb geeigneter Grundstücke,
  • der  Finanzierung,
  • der Bildung von Bauherrengemeinschaften,
  • Abnahmefragen,
  • der Veräußerung und
  • der Auseinandersetzung mit Ansprüchen der Erwerber.