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Vergaberecht ist der Rechtsrahmen, an den sich öffentliche Auftraggeber beim Einkauf von Bau-, Dienst- oder Lieferleistungen halten müssen. Die Europäische Union hat für diese Bereiche Richtlinien erlassen, deren Inhalte ab bestimmten Gesamtauftragswerten, den sog. Schwellenwerten, anzuwenden sind. In Deutschland teilt sich das Vergaberecht in Vergaben ab Erreichung und unterhalb der Schwellenwerte, womit unterschiedliche Rechte und Pflichten der Beteiligten verbunden sind.
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In der vergaberechtlichen Beratung tragen wir dem Rechnung, indem wir besonderes Gewicht auf das Vorfeld, die Bedarfsanalyse, legen.
Beispiele aus unseren Beratungsfeldern
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