Aufgrund langjähriger Erfahrung und konsequenter Spezialisierung haben wir die Kompetenz zur Lösung sämtlicher Rechtsfragen, die mit dem Bauen zusammenhängen. Wir beraten bei allen Problemen, die sich beim Finanzieren, Entwickeln, Planen oder Bauen eines Objektes stellen:
Konzeption eines Bauprojektes, Entwurf und Verhandlung aller erforderlicher Verträge und Abwicklung des Bauprojektes
Nachtragsprüfung und –management sowie die Bewältigung von Störungen des Bauablaufes durch Änderung des Projekts oder Mängel gehören zu unserem Kerngeschäft. Besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im Architekten- und Ingenieurrecht (Honorar- sowie Haftungsfragen), im Nachtragsmanagement, bei der Vertretung von Bauträgern und bei der Betreuung von kirchlichen Institutionen als Bauherren.