Gewerbliche Mietverträge binden die Vertragsparteien meist lange Jahre. Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit. Böck Oppler Hering kümmert sich darum, dass Ihre Interessen in den vertraglichen Regelungen bestmöglichen Niederschlag finden bzw. im Rahmen von Auseinandersetzungen gewahrt werden. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten sowohl im Bereich der "klassischen" Gewerbeimmobilie (Büros, Ladeneinheiten) als auch im Rahmen der Nutzung von sogenannten "Spezialimmobilien", z. B.
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