Als Rundum-Dienstleister in Sachen Immobilienrecht erstreckt sich das spezialisierte Leistungsangebot von Böck Oppler Hering auf die Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Mietverträgen vor und nach Erstellung der Immobilie. Wir zeigen Wege der vorzeitigen Vertragsbeendigung auf und vertreten unsere Mandanten in Auseinandersetzungen in Gerichts-, Schiedsgerichts- und Mediationsverfahren. Im Rahmen von Investitionen führt Böck Oppler Hering Due-Diligence Prüfungen durch.